Prüfung - TÜV - Abnahme

Wir bieten zertifizierte Prüfsachverständige

Die Frey GmbH Baumaschinen ist für alle Prüfungen und Abnahmen nach wesentlichen Änderungen an Kranen, deren Steuerungen oder notwendigen Schweißarbeiten zertifiziert. Wir bieten Ihnen einen zuverlässigen Service durch unseren zertifizierten Prüfsachverständigen, der Ihren Kran nach aktuellsten Vorschriften auf Herz und Nieren prüft.

Kranreparatur

Prüfung nach Reparatur oder wesentlichen Änderungen

In der Praxis kommt es beispielsweise häufig vor, dass beim Transport, der Montage oder im Betrieb Schäden an der Tragkonstruktion von Turmdrehkranen entstehen. Entsprechend den Bestimmungen in § 14 (4 NR. 2) der Betr.SichV, muss nach den entsprechenden Reparaturen eine Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung durch einen hierfür zertifizierten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Siehe hierzu auch Nationale Regel §25 der DGUV V52.

Auch das Schweißen an Kranen ist eine wesentliche Änderung und muss entsprechend geprüft und abgenommen werden. Sachverständige ohne Schweißzertifizierung sind nicht berechtigt, diese Prüfung durchzuführen.

Prüfung nach Veränderungen an Kran-Steuerungen

Ähnlich verhält es sich bei Veränderungen von Kran-Steuerungen, wie zum Beispiel durch…

  • Anbau von Funkfernsteuerungen
  • nachträglichem Anbau einer Arbeitsbereichsbegrenzung
  • Umrüsten auf Frequenzumrichter
  • Austausch von Hubwerken
  • Austausch von Sicherheitseinrichtungen
  • Anbau einer Windmesseinrichtung
  • Anbau einer Antikollisionseinrichtung.

Auch diese gelten als wesentliche Änderung. Auch hier ist eine spezielle Zertifizierung für den Bereich Steuerungen notwendig.

Zertifizierter Prüfsachverständiger im Einsatz Zertifizierter Prüfsachverständiger im Einsatz

Unsere zertifizierten Prüfsachverständigen

Alle Mitarbeiter, die zur Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungspflichtigen Anlagen eingesetzt werden, verfügen entsprechend §14 BetrSichV für diese Tätigkeit..

Bei Ihrer Prüftätigkeit unterliegen unsere Mitarbeiter keinen Weisungen, die Ihre Objektivität beeinflussen können. Zudem sind sie verpflichtet, die Geheimhaltungspflicht der auftraggebenden Betriebe und Einrichtungen zu wahren.

Jetzt Prüftermin vereinbaren!

Vereinbaren Sie jetzt einen Prüftermin mit unserem zertifizierten Prüfsachverständigen.
Wenden Sie sich dafür an unseren Kundendienstleiter, Herrn Schweiger unter Telefon: 08131 / 80 091